Dokumente

Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde vorzulegen:

  •     Personalausweis des Verstorbenen
  •     Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  •     (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  •     (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen
  •     (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  •     (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  •     ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  •     ggf. gesetzliche Rentenversicherungsnummer
  •     ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  •     ggf. Versicherungsunterlagen

Formalitäten

Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist? Die folgende Liste gibt einen Überblick.

  • den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen

Aufgaben die wir Ihnen gerne abnehmen:

  • Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
  • die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
  • Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
  • Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
  • Dekoration für die Trauerfeier in der Trauerhalle bzw. Kirche bestellen
  • Sarggebinde und Handsträuße bestellen
  • Trauerbriefe und Danksagungen bestellen