Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde
vorzulegen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- (bei Ledigen) Geburtsurkunde
- (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen
- (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
- ggf. gesetzliche Rentenversicherungsnummer
- ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- ggf. Versicherungsunterlagen
Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist? Die folgende Liste gibt einen Überblick.
- den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen