Bei einem Sterbefall im Haus muss als erstes ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. In der Regel ist dies der Hausarzt, sein Vertreter oder der Notarzt.
Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, so rufen Sie am besten den Rettungsdienst
- Telefon 112.
Bis zum Eintreffen des Arztes nehmen Sie bitte keine Veränderungen an dem Verstorbenen vor.
Nach Ausstellung der Todesbescheinigung haben Sie die Möglichkeit den Verstorbenen durch uns überführen zu lassen; dies allerdings nur nach vorheriger Absprache mit uns, da besondere Maßnahmen zu
beachten sind.
In einigen Fällen, insbesondere bei Unfällen, ist es möglich, dass der diensthabende Arzt die Polizei verständigt.
Nach Erhalt der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft führen wir alle weiteren Maßnahmen durch.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in Seniorenheimen unternimmt die dortige Verwaltung die ersten Schritte.
Wir sind Tag und Nacht für Sie dienstbereit - Rufen Sie uns an 03466 / 30 22 58