Voraussetzung für den letzten Wunsch eines jeden Menschen, ist ein Testament, welches schriftlich festgehalten wird. Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen.
Der formal korrekt verfasste letzte Wille ist bindend für die Angehörigen.
Die nächsten Angehörigen entscheiden über die Beerdigung, wenn kein Testament vorliegt. Priorität hat dabei der Wille des Ehegatten. Ist kein Ehepartner hinterblieben, gilt der Wille der Kinder oder deren Ehegatten. Es folgen die weiteren Verwandten in der Reihe ihres Verwandtschaftsgrades.
In Deutschland regelt die gesetzliche Erbfolge, das in erster Linie die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt , wie es im Normalfall getätigt wird, erhält der überlebende Ehepartner die Häfte des Vermögens. Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten in Barauszahlgung nachkommen.
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